Die Bäuert. Ein alter Zopf oder eine neue Chance?
Versuch einer Zusammenfassung von Ulrich Erbs Kurzvortrag über die Bäuert Adlemsried.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte bis heute
Die Landnahme im Berner Oberland fand im 8. und 9. Jahrhundert statt.
Frühe Organisationsformen der Landleute finden sich am ehesten in Karl dem Grossens Capitulare de Villis, zumindest war das die Ansicht eines deutschen Archeologen, der beim Bahnhöfchen von Oberwil eindeutige Anzeichen von Hof- und Gartenwirtschaft nach Weisungen von Karl dem Grossen identifizierte.
Möglich also, dass das Gebiet damals zum Deutschen Reich gehörte. Danach kamen die Freiherren, aber das Oberland war weitgehend unrentables Gebiet und so glänzten sie bald durch Abwesenheit. Und dann kamen die Vögte der Stadt Bern. Doch ihnen war das Oberland recht unbekannt und so konnten die Landsleute weitgehend selbstständig wirtschaften und bestimmen.
Aus den Zinsbüchern geht hervor, dass die Bäuerten wie wir sie heute kennen zwischen 1425 und 1488 entstanden sind. Sie haben gesellschaftliche Umwälzungen und Gesetzgebungen überstanden und bestehen in ihrem Kern unverändert heute noch.
Die Bäuert Adlemsried oberhalb Boltigen im Berner Simmental umfasst etwa 4km2 Wald und Allmenden sowie eine Wohn- und Wirtschaftzone.
Beständigkeit
In alten Schriften heisst es, dass die Landleute in den Bäuerten nach alter Gewohnheit und guter Übung wirtschafteten. Sie waren weitgehend unabhängig von “Bern”, und sie haben sich auch von andern Bäuerten klar abgegrenzt. Bis heute identifizieren sich die Bäuertleute stark mit ihrem Gebiet – so sei das jährliche Bäuertfest regelmässig besser besucht ist als die 1. August-Feier der Gemeinde.
Die wahren Gründe der Beständigkeit könnte allerdings auch politische und wirtschaftliche sein: Die Berechtigung am gemeinsamen Gut ist nicht an Personen und Familien gebunden sondern an Grund und Boden und die Heimstätten. Das abgebildete Haus ist 300 jährig. Es wurde von einem Holländer gekauft. Mit dem Hauskauf wurde dieser Mann aus Holland uneingeschränkt Mitglied der Bäuert. Berechtigt ist eben nicht der Holländer, sondern das Haus. Wenn es um Bauholz und Brennholz geht, und der Umschwung wenn es darum geht, Vieh auf die Allmend zu treiben. Das bedeutet nun nichts anderes als dass im Gegensatz zu Burgergemeinden Leute austauschbar sind. Und es ergibt sich daraus auch die Unmöglichkeit, die Bäuert aufzulösen: Weil die Berechtigungen an der Allmend an Grund und Boden gebunden sind bilden sie Bestandteil des Privatvermögens. Das heisst, bei einer Auflösung müsste jedes Bäuertmitglied einverstanden sein. Und das wird wohl nicht so schnell eintreten. So wird die Bäuert, obwohl vom Gesetz ignoriert, indirekt über das Privateigentum geschützt.
Es gibt noch einen andern Aspekt warum die Bäuerten überleben, und zwar die nachhaltige Bewirtschaftung. Im Oberland galt immer der Grundsatz, dass jeder so viel Vieh auf die Weide treiben kann wie er auf seinem Heimwesen mit seinem Heustock überwintern kann. Das gab eine gewisse Kontrolle. Als dann im 15., 16. Jahrhundert immer mehr Vieh gehalten wurde hat das nicht mehr genügt. In Adlemsried hat man dann die Ertragsfähigkeit sämtlicher Grundstücke festgeschrieben und im Sey- und Summungs-Buch festgehalten. Das war dann die Basis für die proportionale Zuteilung der Weiderechte. Die Anekdote, nach derer Leute Karren, Schlitten und Gerätschaften unter dem Heu versteckt hätten um einen höheren Ertrag nachzuweisen, ist selbstverständlich frei erfunden. Tatsächlich erwiesen ist dagegen, dass durch nachhaltige Bewirtschaftung die Überweidung verhindert wird.
Gerechtigkeit
Wer viel Land hatte, hatte demnach viel Anrecht. Es gab aber noch die sog. Hausrechte: Jede Haushaltungen hatte unabhängig vom Landbesitz das Recht, Ziegen und Schafe und mindestens eine Kuh auf die Allmend zu treiben. Später im 19. Jh stellte man den Landlosen zusätzliches Pflanzland zur Verfügung. Allerdings sei diese Anpassung nicht schmerzlos verlaufen und Arme, die um Rechte kämpften hätte man schnell als Kommunisten „erkannt“. Aber das Pflanzland wurde aufgeteilt.
Nebst den Rechten gab und gibt es Pflichten: Alle, die in der Bäuert Rechte haben müssen proportional zu ihrem Nutzen eine gewisse Zeit abarbeiten. Wenn zum Beispiel Unterhaltsarbeiten von Wegen oder Gebäuden anstehen, werden diese wenn möglich im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitseinsatzes gemacht oder zusammen mit lokalen Unternehmen die die notwendigen Maschinen haben. Das ist nicht nur billiger, als wenn man für jede Arbeit einen Fachmann fragen muss, die gemeinsame Arbeit fördert den Zusammenhalt.
Es gibt einen weiteren sozialen Aspekt, der Ulrich Erb immer wieder freut, und das sind die Menschen, die in die Bäuert ziehen und anfangen, sich für das Bäuert-Wesen zu interessieren und mit der Zeit auch zu identifizieren. Offenbar ist die Bäuert mit ihrem folkloristischen-nostalgischen Flair identitätsbildend und attraktiv.
Wie weiter?
Ulrich Erb könnte sich vorstellen, dass die heutige Bäuert, eine interessante Mischung von alten Bäuertgenossen, die das Bäuertwesen im Kopf eingeprägt haben wie die Rillen in einer Schallplatte, und den Neuzuzügern, auch Neuaufgaben übernehmen könnte. Zum Beispiel Aufgaben, um die sich die staatlichen Institutionen nicht kümmern können. Die Bäuerten als Keimzellen einer notwendigen Erneuerung der Gesellschaft.
Weiterführende Links
- Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde, Band 37, 1975 (Boltigen) →
- Historisches Lexikon der Schweiz, Boltigen →
- Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen – II die Rechtsquellen des Kanton Bern →
- Genossenschaften. Uralt und immer noch lebendig. Einsichten # 5, Seite 10 →
- wikipedia, Bäuert →
- wikipedia, Lehnwesen →
- wikipedia, Mannlehen →