von Werner Grimm, Herrenschwanden
Fruchtfolgeflächen haben raumordnungspolitische Zielsetzungen und bieten zugleich mit der Landwirtschaftszone einen Flächen- und Bodenschutz für die landwirtschaftliche Produktionsgrundlage als nachhaltige Sicherung der Ernährung und Lebensgrundlage unserer Bevölkerung. Fruchtfolgeflächen könnten bei richtigen vorhandenen Gesetzesvollzug die zusammenwachsende Verstädterung des Mittellandes verhindern.
Fruchtfolgeflächen sind nicht einfach offenes Ackerland, Fruchtfolgeflächen sind diejenigen Böden, die bezüglich klimatisch geeigneter Lage, genügender Tiefgründigkeit, Struktur, Wasserspeichervermögen, etc. über längere Zeit hohe Erträge liefern können, ohne dass der Boden dabei Schaden nimmt. Es sind die besten Böden des Mittellandes.
Fruchtfolgeflächen wären im Raumplanungsgsgesetz, im Sachplan Fruchtfolgeflächen vom November 1991 beschlossen und mit Bundesratsbeschluss vom 8. April 1992 in Kraft gesetzt.
438’560 Hektaren der Qualitätsklasse 1 – 6 wurden von den Gemeinden und Kantonen landesweit ausgeschieden und planerisch inventarisiert. Die Kontrolle über die Fruchtfolgeflächen wurde den Kantonen übertragen mit der Oberaufsicht des damals eidg. Raumplanungsamtes und heutigem ARE.
Schon vorgängig der politischen und wirtschaftlichen Auseinandersetzungen bis zum gesetzlichen Beschluss des Bunderates vom 8. April 1992 über den Sachplan Fruchtfolgeflächen, haben damals weitsichtige Persönlichkeiten das Problem der durch die Wirtschaft verschwindenden unvermehrbaren Ackerböden erkannt und gekämpft.
Pioniere wie Dr. Ernst W. Alther, dipl. Ing. Agr. ETH mit Lehrtätigkeit über Agrarwissenschaft an der landwirtschaftlichen Schule Flawil und an der Universität St. Gallen hat mit vertrauten Berufskollegen und Politikern unter der Mitwirkung des schweiz. Verein für Industrie und Landwirtschaft in Zürich den Grundstein des heutigen Bodenschutzes 1981 in das damalige Umweltschutzgesetz erkämpft und verankert. Die gleichen Männer halfen die Schweizerische Bodenkundliche Gesellschaft zu gründen, welche neu den Leitfaden über Beurteilung und Schutz der Böden (Grundlage für die Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen) erarbeitete. Leider wurde dieser Leitfaden, als Angst des baulichen Wachstums, wirtschaftlich und politisch verdrängt und leider praktisch nicht angewendet.
Wie hat sich der Schutz der Fruchtfolgeflächen mit dem gesetzlichen Vollzug in der Vergangenheit entwickelt?
Laut Raumplanungsverordnung Art. 3.2 hätten die Kantone die Aufgabe, dass die im Sachplan zugeteilten Mindestflächen Fruchtfolgeflächen Art. 29 dauerhaft zu erhalten.
Wenn Fruchtfolgeflächen dringend beansprucht werden, müsste gleichwertiger Ersatz geschaffen werden (unter Aufsicht der Kantone, die über den jeweiligen Mindestumfang verantwortlich sind).
Der Zweck, der Schutz und das Ziel der Fruchtfolgeflächen, für die Erhaltung der unvermehrbaren Ackerböden und einer minimalen Not- und Selbsversorgung der acht Millionen Einwohner in Notzeiten und einem möglichst hohen Selbstvesorgungsgrad, ist in der Vergangenheit unter ständigem Druck der Wirtschaftswachstumseuphorie und metropolitaner Raumentwicklung (mit Einwanderung) von Behörden und Ämtern ignoriert und gesetzlich umgangen worden.
Das schweiz. Kontingent von 438’500 Hektaren Fruchtfolgeflächen ist nur noch 2/3 qualitative Fläche vorhanden. Mehr als 1/3 bester qualitativer Ackerböden im Mittelland sind verbaut und werden als qualitativ ungenügende Ersatzflächen auf Papier in der Hügel- und Voralpinenzone bis in die Bergzone als Ersatzflächen verschoben, ausgewiesen.
Haben Fruchtfolgeflächen und vorhandene gesetzliche Massnahmen für einen greifenden Bodenschutz in Zukunft noch eine Chance?
Von einem eigentlichen Schutz kann man kaum mehr sprechen, realistisch ist leider mit einem solchen wirtschaftlichen und politischen Druck, nur noch eine Verlangsamung des Raubbau unserer besten Ackerböden und auch Lebensgrundlage nächster Generationen.
Die Frage bleibt, wie viel Einflussmöglichkeiten man diesen Menschen noch gibt, welche sich für den Schutz und Erhaltung unseres fruchtbaren Ackerlandes (Fruchfolgeflächen) noch weiter einsetzen?
Schlussendlich geht es um eine Entscheidung der Schweizerpolitik und der Bevölkerung, ob wir den Schutz der besten Kulturlandböden (Fruchtfolgeflächen) für eine produzierende, multifunktionale Landwirtschaft mit einem möglichst hohen Selbstversorgungsgrad noch erhalten wollen. Oder ob eine wie jetzt ständig rollend wachsende Industrie und Wohlstandsgesellschaft nur auf Kosten der Zersiedelung der Böden und Lebensgrundlage an einer metropolitanen Zukunftsstadt baut. Wir erforschen und lernen viele Zeiträume kennen; wann fangen wir an die Zeiträume der Entstehung und beschränkter Verfügbarkeit der fruchtbaren Ackerböden zu denken?
Und wir glauben mit unserer Raumplanung als gutes Grundlagegesetzt, aber nicht mehr glaubwürdigen Vollzug, wir hätten noch lange Zeit, nur mit leeren Worthülsen über das drohende Problem unserer Lebensgrundlage des unvermehrbaren Boden zu sprechen.
2002. Prof. Alfred Lang, Umwelt- und Kulturpsychologe, Herrenschwanden.
Weiterführende Links “Raumplanung”:
– Bundesamt für Raumplanung ARE >>>
– Darum Raumplanung >>>
Weiterführende Links “Kulturland”:
– Schutz des Kulturlandes (BLW) >>>